Gynäkologie
Geburtshilfe/Schwangerenvorsorge
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gewähren im Sinne der Sozialgesetzgebung eine umfangreiche und medizinisch ausreichende Versorgung ihrer Versicherten.
Die Grundlage der im gesetzlichen Leistungskatalog vorhandenen diagnostischen und therapeutischen Verfahren beruht jedoch auf dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und der Evidenz (Nachweis der Wirksamkeit in großen, methodisch gut angelegten Studien).
Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) sind ebenfalls zuverlässige und erprobte medizinische Verfahren, welche seit vielen Jahren angewendet werden und auch in Studien evaluiert wurden. Aus verschiedenen Gründen sind diese Verfahren jedoch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen übernommen worden, manche Leistungen werden jedoch bereits vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dahingehend geprüft.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten i.d.R. nicht, manche Private Krankenkassen (PKV) zahlen die Leistungen im Einzelfall. Als gesetzlich-versicherter Patient haben Sie das Recht, sich im Voraus ausführlich über die unten genannten Leistungen zu informieren und eine konkrete und detaillierte Kostenaufstellung einzusehen. Sollten Sie die Durchführung einer IGeL-Leistung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an mich oder die Damen vom Praxisteam. Wir beraten Sie gerne!